Der Wohnungsmarkt in Stuttgart ist heiß umkämpft. Wenn Sie einen Fachanwalt für Mietrecht in Stuttgart suchen, ist Andreas T. Soergel Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Für Mieter:
Bereits vor Abschluss eines Mietverhältnisses sollten Sie ihren Mietvertrag prüfen lassen, um mögliche Fallstricke und unwirksame Klauseln erkennen zu können. Wenn Sie eine Mieterhöhung oder Wohnungskündigung erhalten, sollten Sie sich umgehend an einen Fachanwalt wenden. Auch wenn Sie Beanstandungen an der Wohnung haben und der Vermieter erforderliche Reparaturen nicht durchführt, kann es sinnvoll sein, einen Fachanwalt zu beauftragen. Gegebenenfalls kommt hier eine Mietminderung zum Tragen. Daneben kann bei Problemen mit den Nachbarn die Einschaltung eines Rechtsanwalts hilfreich sein. Oftmals reicht ein nachdrückliches anwaltliches Schreiben, um Erfolge zu erzielen. Fachanwalt Andreas T. Soergel kann dabei sowohl auf eine friedliche außergerichtliche Einigung hinwirken, als auch stringent Ihre Interessen vor Gericht durchsetzen.
Für Vermieter:
Wir beraten Sie zur rechtssicheren Gestaltung eines Mietvertrages. Mustervorlagen aus dem Internet werden häufig nicht den individuellen Gegebenheiten gerecht. Gerade auf dem heiß umkämpften Wohnungsmarkt in Stuttgart kann es sinnvoll sein, weitere Gestaltungsmöglichkeiten der Mieterhöhungen, wie beispielsweise eine Staffelmiete, bereits im Mietvertrag aufzunehmen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Beratung erfolgt auch hinsichtlich Betriebskosten- oder Kautionsabrechnungen. Fachanwalt Andreas T. Soergel gestaltet für diese Zwecke maßgeschneiderte Verträge. Er berät Sie auch bei der rechtssicheren Kündigung von Mietverhältnissen, vertritt Sie vor Gericht und unterstützt Sie bei der Durchsetzung und Zwangsvollstreckung.
Auch wenn Andreas T. Soergel grundsätzlich beide Seiten vertritt: im jeweiligen Mandatsverhältnis ist er als Mietrecht Anwalt verpflichtet, ausschließlich die Interessen seiner Mandanten zu vertreten. Gerade weil er beide Seiten vertritt, sind ihm die grundsätzlichen Denkweisen und Argumentationen der jeweils anderen Seite bekannt und er kann dies in seine Beratung oder Vertretung vor Gericht einfließen lassen.
Als Fachanwalt für Miet-/Wohnungseigentumsrecht vertritt und berät Andreas T. Soergel sowohl Eigentümer, Vermieter, Hausverwaltungen, Unternehmen oder auch Bauherren. Schwerpunkte sind dabei: maßgeschneiderte Verträge, Teilungserklärungen, Betriebskosten- oder Kautionsabrechnungen, Eigentümerversammlungen und deren Beschlüsse, Gemeinschaftsordnung, Hausordnung, Hausverwaltung, Kostenbeiträge und Hausgelder.
Egal ob Sie eine Wohnung als Investitionsanlage oder eigenes Heim erwerben, Fachanwalt Andreas T. Soergel berät Sie kompetent und vertritt Ihre Interessen sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich. Insbesondere die Beschlüsse der Wohneigentümergemeinschaft (WEG) können immense Auswirkungen auf den Wohnraum und auf Kosten haben. Bereits vor dem Kauf eines bestehenden Objektes kann Fachanwalt Andreas T. Soergel die vorhandenen Beschlüsse prüfen und zu ihren Auswirkungen beraten. Gerade in WEGs entstehen oft Streitigkeiten, die einer fachanwaltlichen Beratung bedürfen. Da hier die Mehrheit über oft kostspielige Maßnahmen entscheiden kann, kann es erforderlich sein, die eigenen Interessen auch gerichtlich durchzusetzen, denn längst nicht jeder WEG-Beschluss ist auch rechtlich zulässig.