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Fachanwaltskanzlei
Herrn Rechtsanwalt Andreas T. Soergel ist es gestattet, neben der Bezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ die Bezeichnung „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ zu führen. Herrn Rechtsanwalt Stefan Soergel wurde die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ und „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ verliehen.