Kündigungsverbot gegenüber einer schwangeren Arbeitnehmerin admin 27.02.2020 Arbeitsrecht ShareFacebookTwitterGoogle+LinkedIn Das Kündigungsverbot gegenüber einer schwangeren Arbeitnehmerin (gem. § 17 MuSchG) gilt auch für eine Kündigung vor der vereinbarten Tätigkeitsaufnahme. Kündigungsrecht – BAG 27.02.2020 – 2 AZR 498/19 Tags: Arbeitsrecht, Kündigung