▷ Anwalt Erbrecht - Stefan Soergel ▷ Jetzt kontaktieren
162
portfolio_page-template-default,single,single-portfolio_page,postid-162,hazel-core-1.0.5,ajax_fade,page_not_loaded,,select-child-theme-ver-1.0,select-theme-ver-4.4.1,wpb-js-composer js-comp-ver-6.9.0,vc_responsive

Erbrecht

Wenn man seinen Nachlass rechtsverbindlich und nach seinen eigenen Wünschen regeln will, sollte man sich in jedem Fall anwaltlich beraten. Hier ist vorausschauendes Handeln gefragt. Die gesetzliche Erbfolge entspricht oft nicht den eigenen Wünschen. Zumal bei einer ungeregelten Erbfolge oftmals eine Erbengemeinschaft entsteht, die nur einheitlich handeln kann. Diesbezüglich entstehen oft Konflikte und jahrelange Rechtsstreitigkeiten.

 

Anwalt Erbrecht: Wann braucht man ihn?

Zwar kann man ein Testament auch selbst verfassen, will man jedoch sicher gehen, dass dieses auch wirksam ist und die Rechtsfolgen den eigentlichen letzten Willen abbilden, sollte man sich in jedem Fall zumindest rechtlich beraten lassen. Denn das Erbrecht enthält viele Regelungen, die nicht einfach zu umgehen sind. Auch steuerliche Aspekte spielen bei der Vererbung einer Immobilie, eines Unternehmens oder eines größeren Vermögens eine wesentliche Rolle.

 

 

Anwalt Erbrecht: Testament und gesetzliche Erbfolge

Grundsätzlich gibt es eine gesetzliche Erbfolge und gewisse Pflichtteile, die zu beachten sind. Auch ist es oftmals nicht einfach Vermögensgegenstände im Ganzen an einzelne konkrete Personen zu vererben, insbesondere, wenn es mehrere Erbberechtigte gibt. Wenn man sich mit den gesetzlichen Erben unversöhnlich zerstritten hat und diese vom Erbe ausschließen will, ist dies nur in bestimmten rechtlichen Grenzen möglich. Ein Anwalt für Erbrecht kann Sie hier über die Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen beraten, sowie mit Ihnen gemeinsam ein Testament nach Ihren Vorstellungen entwerfen.

Wenn Sie ein einmal erstelltes Testament rechtswirksam widerrufen wollen, sollten Sie dies ebenfalls nur nach anwaltlicher Beratung tun, um spätere Streitigkeiten und Anfechtungen auszuschließen und den Widerruf sicher und rechtswirksam zu gestalten. Gerne sind wir Ihnen als Anwälte für Erbrecht in Stuttgart dabei behilflich.

 

 

Anwalt Erbrecht: Ehegattenerbrecht

Zudem gibt es spezielle Regelungen für Eheleute. Mit dem sogenannten „Berliner Testament“ ist es möglich, festzuschreiben, sich zunächst gegenseitig zu beerben und am Ende das gesamte Vermögen an die Kinder weiterzugeben. Hier ist es wichtig, sich über die Rahmenbedingungen und möglichen Szenarien zu informieren. Denn ein sogenanntes „Berliner Testament“ kann den überlebenden Ehegatten auch weit nach dem Tod des Erstversterbenden binden. Daneben sind mögliche Geltendmachungen von Pflichtteilen der Kinder zu berücksichtigen.

Wichtig ist auch die Beratung hinsichtlich der Auswirkung von Eheverträgen auf ein zukünftiges Erbe. Denn auch die gesetzliche Zugewinngemeinschaft hat Konsequenzen für die Gestaltungsmöglichkeiten im Erbfall.

Im Falle einer Scheidung sollte man immer auch seinen letzten Willen überprüfen lassen, da sich dadurch die Erbfolge ändert. In unserer Kanzlei sind die entsprechenden Fachkompetenzen vorhanden, um von der Eheschließung bis zum Tod alles Notwendige zu regeln. Vereinbaren Sie gern einen Termin über unser Kontaktformular oder telefonisch.

 

 

Anwalt Erbrecht: vorweggenommenes Erbe, Schenkung und Enterbung

Wenn man seinen Nachlass zu Lebzeiten regelt, kann Streitigkeiten nach dem eigenen Ableben vorgebeugt werden. Zudem sind steuerrechtliche Aspekte zu beachten. So kann über das Vermögen bereits zu Lebzeiten verfügt werden, um sämtliche Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen. Auch müssen in manchen Fällen gesonderte Verträge mit den zukünftigen Erben geschlossen werden, um alle Seiten abzusichern.

 

Anwalt Erbrecht: der Erbvertrag

Gerade um die Gestaltungsmöglichkeiten vor dem Ableben zu nutzen, kann es in einigen Fällen sinnvoll sein, einen Erbvertrag aufzusetzen. Dieser lässt sich im Gegensatz zu einem Testament nicht mehr einseitig ändern, jedoch können damit Regelungen getroffen werden, die in einem Testament nicht möglich sind. Will man beispielsweise ausschließen, dass Erbberechtigte später ihren Pflichtteil geltend machen, ist dies nur über einen Erbvertrag rechtlich bindend möglich.

Mit Hilfe eines Erbvertrages kann das Erbe auch an bestimmte Bedingungen geknüpft werden. Sinnvoll ist ein Erbvertrag auch für unverheiratete Paare, für die ein „Berliner Testament“ nicht möglich ist. Auch wenn ein Unternehmen übergeben werden soll, ist an einen Erbvertrag zu denken.

 

Anwalt Erbrecht: Vererbung einer Immobilie

Insbesondere wenn eine Immobilie vererbt werden soll und es mehrere Erben gibt, ist vieles zu beachten. Streitigkeiten unter den Erben nach dem Tod des Erblassers führen nicht selten dazu, dass die Immobilie am Ende auch gegen den Willen des Erblassers veräußert werden muss. Dem kann man durch Vertrags- und Testamentsgestaltung vorbeugen.

Vereinbaren Sie gern einen Beratungstermin über unser Kontaktformular oder telefonisch. Durch unsere langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt für Erbrecht in Stuttgart können wir Sie kompetent beraten, die Kommunikation mit den zukünftigen Erben begleiten und entsprechende Verträge und Testamente gestalten.

 

Anwalt Erbrecht: Unterstützung für Erben

Sie haben geerbt und wissen nicht, ob Sie das Erbe annehmen sollen oder haben Problem mit weiteren Erben? Kontaktieren Sie uns gern über unser Kontaktformular oder telefonisch, um kompetente Beratung zu erhalten. Insbesondere, wenn Sie befürchten, dass Sie durch das Erbe belastet sein könnten, also Schulden erben, sollten Sie nicht lange zögern, da es kurze Fristen für die Erbausschlagung gibt.

Sie wurden enterbt und möchten Ihren Pflichtteil geltend machen? Als Anwälte mit dem Schwerpunkt Erbrecht in Stuttgart beraten und unterstützen wir Sie dabei. Ebenso bei Erbscheinsverfahren und der Durchsetzung von Vermächtnisansprüchen.

Auch wenn Sie bereits vor Erbeintritt vom Erblasser kontaktiert werden, um Verträge aufzusetzen oder Erklärungen abzugeben oder Immobilien und Unternehmen vorzeitig übertragen werden sollen, beraten wir Sie bezüglich Ihrer Interessen. Der Anwalt des Erblassers ist verpflichtet, dessen Interessen zu vertreten. Ein Notar muss neutral bleiben. Wenn Sie uns anwaltlich beauftragen, sind wir verpflichtet, Sie ausschließlich in Ihrem Interesse zu beraten und können Ihnen mögliche Nachteile für Sie sowie Alternativen zu Ihren Gunsten aufzeigen. Wir vertreten in diesem Fall ausschließlich Ihre Interessen.

Wir beraten und vertreten Sie auch bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Gerade, wenn kein Geld, sondern andere Vermögenswerte vererbt wurde, kann die Auseinandersetzung zu Konflikten führen. Oftmals spielen verletzte Gefühle oder alte Familienkonflikte dabei eine Rolle. Je nach Wunsch gehen wir hier mit dem nötigen Fingerspitzengefühl vor oder setzen Ihre Rechte gerichtlich durch.

Auch sind Testamente unter bestimmten Bedingungen anfechtbar. Gerade wenn es mehrere Testamente gibt und/oder unklar ist, ob der Erblasser bei der Verfassung noch testierfähig war, besteht diese Möglichkeit. Wir beraten und unterstützen bei der Testamentsanfechtung und vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich.

Wenn Sie einen kompetenten Anwalt für Erbrecht in Stuttgart suchen, rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.