Geboren 1985 in Stuttgart, absolvierte Stefan Soergel sein Studium der Rechtwissenschaften an der Eliteuniversität Konstanz und führte damit die Familientradition fort. Dort war er auch Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Recht der Wirtschaftsordnung und Recht der internationalen Wirtschaftsbeziehungen (Professor Dr. Karl-Heinz Fezer).
2014 erhielt er seine Anwaltszulassung und trat in die Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Soergel & Kollegen ein. Durch seinen Einsatz und seine Expertise konnte er zahlreiche Mandanten in den Bereichen Arbeitsrecht sowie Bau- und Architektenrecht gewinnen und erfolgreich betreuen. Er erwarb daher nach kurzer Zeit die Fachanwaltstitel in diesen Bereichen.
Stefan Soergel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
Zum Tragen dieser Titel ist nur berechtigt, wer nach dem erfolgreich abgeschlossenem Studium und Referendariat die Befähigung zum Richteramt hat, die Anwaltszulassung, eine aufbauende Weiterbildung, in welcher umfangreiches Spezialwissen vermittelt und geprüft wird, sowie den Nachweis führen kann, bereits eine Vielzahl von Mandanten erfolgreich in diesen Gebieten vertreten zu haben.
Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Stefan Soergel ist das Erbrecht und Familienrecht. Er berät Sie beispielsweise, wenn Sie Ihr Erbe rechtssicher regeln wollen. Dies beinhaltet auch Gestaltungsmöglichkeiten, um die gesetzliche Erbfolge abzuändern oder zur Absicherung bestimmter Erben. Gerade im Erbrecht ist ein juristisch geprüftes Testament wichtig.
Denn viele Erblasser kennen nicht die gesetzlichen Regelungen und welche Konsequenzen eine Verfügung von Todes wegen hat. Wenn ein Testament ohne juristischen Rat verfasst wird, hat dies oftmals zur Folge, dass Teile davon ungültig sind, weil sie den gesetzlichen Regelungen widersprechen.
Vor allem, wenn Sie größere Vermögen wie eine Immobilie oder ein Unternehmen vererben wollen, sollten Sie sich unbedingt den Rat eines Fachanwalts einholen. Auch wenn Sie Erbe geworden sind oder Ihren Pflichtteil geltend machen wollen, vertritt Sie Rechtsanwalt Stefan Soergel.