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Gesellschaftsrecht

Ein Notar berät in allen Fragen des Gesellschaftsrechts und übernimmt die notwendigen Anmeldungen zum elektronischen Handelsregister. Bei der Gründung eines Unternehmens steht an erster Stelle die Wahl der richtigen Gesellschaftsform. Diese hat essenziellen Einfluss auf die Haftung und Teilnahme am Rechtsverkehr. Grob wird zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterschieden.

 

Unterschied zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften

Bei Personengesellschaften stehen die Gesellschafter im Vordergrund. Viele Entscheidungen und Rechtshandlungen hängen an ihrer Person. Eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen den Gesellschaftern sichert den Erfolg des Unternehmens. Ein wesentlicher Unterschied zu Kapitalgesellschaften ist die persönliche und unbeschränkte Haftung der Gesellschafter mit ihrem ganzen Vermögen. Um Konflikten vorzubeugen und sich bestmöglichst abzusichern, sollte schon vor der Gründung eine notarielle Beratung erfolgen.

Der Notar berät im Gegensatz zum Rechtsanwalt unparteiisch und hat die Interessen aller Beteiligter im Blick. Wird eine parteiische Beratung gewünscht, ist ein Anwalt erforderlich. Notar Bernd Soergel (auch Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht) kann auch anwaltlich für Sie tätig werden. Er kann jedoch nicht im gleichen Fall als Anwalt und Notar tätig sein.

 

Rechtsanwalt im Gesellschaftsrecht – Bernd Soergel

Kapitalgesellschaften sind von der konkreten Person des Gesellschafters unabhängig. Dieser stellt lediglich das erforderliche Kapital zur Verfügung und haftet in der Regel auch nur mit diesem.

Es gibt jedoch diverse Gestaltungsmöglichkeiten zur Kombination bestimmter Vor- und Nachteile diesen Gesellschaftsformen. Nicht zuletzt spielen neben den genannten Aspekten Steuerfragen eine Rolle. Durch einen vom Notar ausgestalteten Gesellschaftervertrag kann die Vertretungsbefugnis und Geschäftsführung geregelt werden, sowie eventuelle interne Haftungsfreistellungen, aber auch Gewinnbeteiligungen. Bei Kapitalgesellschaften muss eine Satzung erstellt und notariell Beurkundet werden.

Durch den Notar Bernd Soergel (Rechtsanwalt Gesellschaftsrecht) erhalten Sie eine umfassende Beratung zur passenden Gesellschaftsform für Ihr Unternehmen und die Gestaltung der erforderlichen Verträge sowie die entsprechenden erforderlichen Eintragungen.

Durch die Fortentwicklung eines Unternehmens oder der Änderung persönlicher Verhältnisse kann eine Änderung erforderlich werden. Der Notar berät Sie zu den Möglichkeiten und veranlasst und begleitet die entsprechende Umsetzung.

 

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