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Immobilienrecht

Aufgrund der weitreichenden Folgen ist beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie stets die Beurkundung durch einen Notar vorgeschrieben. Notar Bernd Soergel (auch Rechtsanwalt im Immobilienrecht) berät und betreut Sie mit seinem jahrzehntelangen Fachwissen bei Ihrem Immobilienkauf oder -verkauf und führt die notwendigen Beurkundungen durch. Dies sowohl bei klassischen Grundstücksverträgen wie auch bei sogenannten Bauträgerverträgen, bei denen ein schlüsselfertiges Haus verkauft wird.

 

Unparteiische Beratung im Immobilienrecht

Der Notar ist dabei neutral und hat die rechtlichen Interessen beider Parteien im Blick. Die Beratung erfolgt insoweit unparteiisch. Der Kaufpreis und die Wirtschaftlichkeit wird dabei allerdings nicht geprüft, lediglich das rechtliche Gleichgewicht zwischen den Parteien. Aufgabe des Notars ist dabei der Schutz beider Vertragsparteien. Der Notar sichert hier zum einen ab, dass der Käufer nach Zahlung des Kaufpreises das Grundstück und die Immobilie wie vereinbart, insbesondere bezüglich der Lastenfreiheit erhält. Auf der anderen Seite wird zur Absicherung des Verkäufers das Grundstück durch den Notar erst dann vollumfänglich im Grundbuch umgeschrieben, wenn der Kaufpreis gezahlt wurde.

Soll eine Immobilie im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge verschenkt werden, berät Sie Notar Bernd Soergel (auch Rechtsanwalt Immobilienrecht) zu den Rechtsfolgen und Gestaltungsmöglichkeiten, wobei hier auch ein besonderer Fokus auf das Steuerrecht und die Möglichkeiten der Steuerersparnis liegt. Ein Notar berät Sie hierbei unparteiisch und objektiv und übernimmt die Gestaltung der Überlassungsverträge.

Bei der Bestellung der Grundschuld, die oftmals für einen Bankkredit zum Immobilienkauf erforderlich ist, ist der Notar erforderlich und behilflich.

 

Notar & Rechtsanwalt im Immobilienrecht – Bernd Soergel

Auch beim Kauf einer Eigentumswohnung kommt dem Notar eine besondere Rolle zu. Damit Eigentum an einzelnen Wohnungen eines Gebäudes erworben werden kann, muss eine sogenannte Teilungserklärung erfolgen. Zudem wird eine Gemeinschaftsordnung erstellt und im Grundbuch eingetragen. Diese regelt die Verhältnisse der einzelnen Eigentümer untereinander und zum Verwalter. Für diese Tätigkeiten ist zwingend ein Notar erforderlich. Notar und Rechtsanwalt im Immobilienrecht Bernd Soergel berät Sie vollumfänglich und nimmt auf Wunsch die erforderlichen Eintragungen ins Grundbuch vor.