Will man ein Unternehmen erfolgreich betreiben, kommt man um eine kompetente Rechtsberatung nicht herum. Bereits bei der Gründung drohen viele Fallstricke, die sich langfristig auf das Unternehmen auswirken können. Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform ist entscheidend für Haftung, Mitbestimmung und notwendige Kapitaleinlagen. Nicht selten kommt es unter Gesellschaftern zu Streit, der für ein Unternehmen existenzbedrohend sein kann. Auch bei Umstrukturierungen und Reorganisationen ist man gut beraten durch eine Kanzlei mit dem Schwerpunkt Gesellschaftsrecht. Denn hier ist Expertenwissen gefragt. Daneben sind bei der Beendigung und Auseinandersetzung eines Unternehmens viele juristische Fallstricke zu beachten. Bei einer möglichen Insolvenz sollte zeitnah ein spezialisierter Anwalt eingeschaltet werden, da bei Fehlern hier neben hohen finanziellen Verlusten auch strafrechtliche Konsequenzen drohen können.
Anwalt Gesellschaftsrecht Stuttgart – Kanzlei Soergel & Kollegen
Das Gesellschaftsrecht ist ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Kanzlei. Hierbei blicken wir in der Traditionskanzlei Soergel und Kollegen auf jahrzehntelange Erfahrung und Expertise zurück. Unsere Anwälte Andreas T. Soergel, Stefan Soergel und Bernd Soergel beraten und vertreten Sie mit höchster Kompetenz – gerichtlich wie außergerichtlich. Egal ob Start-up, Existenzgründer, Geschäftsführer oder Vorstand – wir beraten Sie zielgerichtet und individuell. Kontaktieren Sie uns gern über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.
Die Wahl der richtigen Rechtsform für ein Unternehmen bei der Gründung ist entscheidend. Ob GmbH, GmbH&Co KG, Kommanditgesellschaft, GbR oder Aktienges
ellschaft – bei jeder Unternehmensform spielen unterschiedliche Aspekte eine Rolle und haben entscheidenden Einfluss auf Haftung, Kapitaleinlage, Vertretungsmacht und Mitbestimmung. Zunächst erfolgt die Entscheidung zwischen Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft, im Anschluss die Detailfragen. Wir beraten Sie individuell zur Wahl der richtigen Gesellschaftsform und haben dabei Ihre Interessen und Ziele im Blick.
Auch bei folgenden wichtigen Themenfeldern im Zuge der Unternehmensgründung stehen wir mit unserer Kompetenz an Ihrer Seite:
- Beratung und Erstellung von GmbH-Satzungen
- Erstellung von Regelungen zur Abhaltung von Gesellschafterversammlungen
- Bei Stimmrechtsbeschränkungen und Mehrfachstimmrecht
- Bei Regelungen zur Gewinnverwendung und Gewinnausschüttung
- Bei Erstellung von Einbringungsverträgen und von Stimmbindungsverträgen
- Beratung und Gestaltung von Verträgen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern
- Beratung und Gestaltung bei Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträgen
- Beratung und Gestaltung von Gesellschafterdarlehen
Neben den rechtlichen Aspekten stehen dabei für uns immer auch die wirtschaftlichen Aspekte und persönlichen Ziele der Gesellschafter im Fokus.
Anwalt Gesellschaftsrecht – Beratung von Geschäftsführern
Als Geschäftsführer in einem Unternehmen nimmt man eine herausragende Position ein, die sowohl mit Verantwortung als auch mit Haftungsfragen einhergeht. Je nach Gesellschaftsform und individuellem Vertrag ergeben sich unterschiedliche Anforderungen. Wir beraten und vertreten Geschäftsführer in diesem Bereich sowohl zur grundsätzlichen Rechtslage als auch bei der Gestaltung von Verträgen oder bei Haftungsfragen.
Anwalt Gesellschaftsrecht – Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat
Die gesellschaftlichen Organe prägen durch ihr Handeln die Entwicklung einer Gesellschaft. Sie sind entscheidend für die Verhältnisse zu Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten. Nicht zuletzt sind sie verantwortlich für die Umsetzung von Gesetzen und Rechtsvorschriften im Unternehmen. Damit verbunden sind auch Haftungsfragen. Durch unsere jahrzehntelange Erfahrung in Stuttgart mit den unterschiedlichsten Unternehmensformen in vielen verschiedenen Branchen können wir Sie fachkundig zu allen damit verbundenen Rechtsfragen beraten. Dabei haben wir stets nicht nur die juristische Seite im Blick, sondern auch zielführende, pragmatische und wirtschaftliche Entscheidungen. Wir verteidigen Sie in Haftungsfragen gerichtlich und außergerichtlich. Vereinbaren Sie gern einen Termin – telefonisch oder über unser Kontaktformular.
Anwalt Gesellschaftsrecht – Gesellschaftrerstreitigkeiten
Bei Konflikten unter Gesellschaftern werden wir gern beratend tätig. Oft lassen sich diese durch eine kompetente Rechtsberatung aus der Welt schaffen. Wenn dem nicht so sein sollte, vertreten wir Ihre Interessen gerichtlich und außergerichtlich und beraten mit Ihnen zusammen die beste Strategie, um die Existenz des Unternehmens nicht zu gefährden. Wir begleiten kompetent Ausstiege einzelner Gesellschafter und klären damit verbundene Haftungs- und Finanzierungsfragen.
Anwalt Gesellschaftsrecht – Umstrukturierungen eines Unternehmens
Wenn ein Unternehmen fusioniert oder umstrukturiert werden soll, sind viele rechtliche Aspekte zu beachten und zahlreiche Verträge zu ändern oder neu abzuschließen. Wir begleiten Sie von Anfang an und entwickeln mit Ihnen eine individuelle Strategie, die zu Ihrem Unternehmen passt und die wirtschaftlichen Folgen im Blick hat. Wir beraten Sie auch bereits vor einer Entscheidung zu den möglichen Folgen und Vorteilen einer Umstrukturierung. Nicht zuletzt spielen dabei Steuerfragen eine große Rolle.
Anwalt Gesellschaftsrecht – Beendigung einer Gesellschaft
Wir beraten und begleiten Sie ebenfalls bei der Beendigung einer Gesellschaft und sorgen für eine reibungslose Abwicklung aller Verträge.
Kontaktieren Sie uns gern über unser Kontaktformular oder telefonisch, wenn Sie einen Anwalt für Gesellschaftsrecht in Stuttgart suchen.