Der Bau einer Immobilie ist gerade beim Eigenheim eine der größten Investitionen, die man im Leben tätigt. In der Regel baut man nur einmal im Leben und hat mit diesbezüglichen Verträgen und Fallstricken keine Erfahrung. Bauträger nutzen dies oft, um ihre eigenen Interessen durchzusetzen. Da ein Bau immer mit hohem finanziellen Aufwand und Risiken verbunden ist, sollten Sie sich schon bei der Planung durch einen Baurechtsanwalt beraten lassen. Dies kann hohe Kosten und Streitigkeiten in der Zukunft ersparen. Investieren Sie lieber zu Beginn in eine kompetente rechtliche Beratung, als im Nachgang hohe Kosten aufgrund unzureichender Verträge zu tragen.
Baurechtsanwalt – warum benötigt man einen Fachanwalt?
Das juristische Studium ist sehr weit gefasst und zukünftige Anwälte erhalten dabei Einblicke in alle Rechtsgebiete. Das private Baurecht wird dabei nur am Rande behandelt. Dieses ist jedoch hoch komplex und die Beratung hierzu bedarf besonderer Expertise. Nicht nur das juristische Verständnis und aktuelles Fachwissen muss vorliegen, sondern auch ein grundlegendes praktisches Verständnis von den Gegebenheiten am Bau. Ein Baurechtsanwalt hat hierfür die nötige Erfahrung und Weiterbildung.
Um den Fachanwaltstitel zu erhalten, muss man nicht nur das juristische Studium und Referendariat erfolgreich absolviert haben, sondern zusätzlich eine weitere, spezialisierte Ausbildung durchlaufen. In der Fortbildung für Fachanwälte wird vertieftes Wissen zum Rechtsgebiet vermittelt und abgeprüft. Zudem muss man, um den Fachanwaltstitel zu erhalten, eine Vielzahl an baurechtlichen Mandaten gerichtlich und außergerichtlich vertreten haben.
Stefan Soergel ist Ihr Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Mit seiner jahrelangen Expertise im Raum Stuttgart ist er gut vernetzt und kann Sie optimal beraten. Vereinbaren Sie einen Termin – telefonisch oder über unser Kontaktformular.
Fachanwalt Baurecht – von Anfang an gut beraten
Bereits bei der Beantragung einer Baugenehmigung kann Ihnen ein Baurechtsanwalt in Stuttgart zur Seite stehen, um gleich einen juristisch einwandfreien Antrag zu stellen und keine kostbare Zeit zu verschwenden. Er kann Sie schon bei der Planung beraten, auf was im jeweiligen Gebiet zu achten ist. Durch seine jahrelange Erfahrung in Stuttgart kann Fachanwalt Stefan Soregel Sie bei Bauvorhaben in Stuttgart und Umgebung von Beginn an auf Möglichkeiten und Hindernisse hinweisen und bei der Umsetzung und Beseitigung beraten.
Haben Sie bereits einen Antrag gestellt und dieser wurde abgelehnt, kann ein Baurechtsanwalt Ihnen die nötigen Informationen geben, ob der Bescheid rechtmäßig ist, welche Änderungen man gegebenenfalls vornehmen muss und gegebenenfalls gegen den Bescheid juristisch vorgehen. So kann er Ihnen dabei helfen, Ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen.
Essenziell ist der Rat eines Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht auch beim Abschluss der Verträge. Hier lauern viele Stolperfallen, in denen es um viel Geld gehen kann.
Grundsätzlich gibt es verschiedene Bauverträge, die die konkreten Bau- oder Umbaumaßnahmen regeln. Diese sind alle heterogen gestaltet und haben unterschiedliche Konsequenzen. Es ist entscheidend, ob man einen VOB-Vertrag (oder einen daran angelehnten Vertrag), einen BGB-Vertrag oder einen Verbraucherbauvertrag abschließt. Auch Bauträger und Generalunternehmerverträge sind möglich. Hier gibt es gravierende Abweichungen bei Rechnungsstellung, Bezahlung, Verjährung bei Mängeln und nachträglichen Änderungen. Lassen Sie sich hier schon bei der Planung durch einen Fachanwalt für Baurecht beraten.
Dieser kann auch prüfen, ob alle gewünschten Leistungen tatsächlich im Bauvertrag enthalten sind. Oftmals sind die Leistungen zu grob erfasst, so dass am Ende zusätzliche Kosten durch das Bauunternehmen abgerechnet werden können, von denen der Auftraggeber geglaubt hat, dass sie bereits mit dem Vertrag abgedeckt seien. Wichtig ist, dass alle Bauleistungen bezüglich Rohbau, Renovierungen, Umbauten, Maurer- und Malerarbeiten, Heizungsbau und Installation ausreichend konkret bereits im Vertrag geregelt sind und nicht nur mündlich besprochen wurden. Eine mündliche Absprache ist zwar grundsätzlich wirksam, der Beweis gestaltet sich in der Regen jedoch schwierig, wenn Aussage gegen Aussage steht. Durch die langjährige Erfahrung fällt einem Baurechtsanwalt eine Unregelmäßigkeit im Vertrag sofort auf.
Seit 2018 gilt das neue Baurecht. Viele Firmen haben ihre Verträge noch nicht vollständig umgestellt und versuchen immer noch alte, zum Teil unwirksame Klauseln zu verwenden. Hier ist eine Prüfung und Beratung durch einen Baurechtsanwalt in jedem Fall sinnvoll.
Fachanwalt Baurecht – Zu welchen Problem kann es beispielsweise kommen?
- Probleme am Bau: Nicht selten kommt es beim Bau zu Problemen. Erhebliche Bauverzögerungen, mangelhafte Ausführungen oder Preisexplosionen kommen immer wieder vor. In diesem Fall kann Sie ein Baurechtsanwalt über Ihre Rechte beraten und diese auch juristisch durchsetzen. In vielen Fällen ist mittlerweile ein Schlichtungsverfahren vorgesehen, in welchem der Anwalt vermitteln kann. Letztendlich kann er Ihre Interessen aber auch juristisch durchsetzen, z.B. Mängelbeseitigung oder Schadensersatz verlangen und einklagen. Oftmals reicht jedoch schon ein fundiertes anwaltliches Schreiben, um mit dem Bauunternehmer zu einer Lösung zu kommen.
- Insolvenz des Bauunternehmens: In der Vergangenheit ist es auch immer wieder vorgekommen, dass Bauunternehmen Insolvenz angemeldet haben. Ein Baurechtsanwalt kann Sie in diesen Fällen beraten, wie Sie weiter vorgehen können, um möglichst schnell mit dem Bau fortfahren zu können und ihren finanziellen Schaden minimieren können. Dabei können schon bei der Vereinbarung der Fälligkeit der Zahlungen im Bauvertrag Vorkehrungen getroffen werden, um das finanzielle Risiko in einem derartigen Fall möglichst gering zu halten.
- Probleme nach Fertigstellung: Ihr Haus ist fertig gestellt und abgenommen, doch nach dem Bezug fallen oftmals Dinge auf, die bei einer einfachen Begehung nicht ins Auge gestochen sind. Wir beraten und vertreten Sie bei Mängel- und Schadensersatzansprüchen. Oftmals reicht die Einschaltung eines Anwalts für eine schnelle außergerichtliche Lösung aus. Falls dies einmal doch nicht der Fall sein sollte, setzen wir uns vor Gericht für Ihr Recht ein. Kontaktieren Sie unseren Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Stuttgart, Stefan Soergel, gern telefonisch oder über unser Kontaktformular.
Fachanwalt Architektenrecht – Leistungsspektrum
Gerade wenn man selbst wenig Expertise beim Bau hat, kann es sinnvoll sein einen Architekten zu beauftragen. Längst bietet ein Architekt nicht mehr nur die Zeichnung von Grundrissen an, sondern begleitet durch die verschiedenen Bauphasen. Auch bei Umbauten, die in die Statik eingreifen, ist ein Architekt erforderlich. Ein Architekt berät unter anderem zu technischen Rahmenbedingungen, Kosten, Haustechnik, Energieeffizienz, Ökoeffizienz, Statik und erbringt folgende Leistungen: Anfertigung notwendiger Bauzeichnungen, Erstellung von Leistungsbeschreibungen für die Handwerker, Erstellung von Terminplänen, Einholung von Angeboten der Baufirmen/Handwerksbetriebe, Überprüfung der Kosten sowohl inhaltlich, wie auch rechnerisch, Kostenvergleich der Angebote, Kontrolle der Arbeiten auf der Baustelle, Erfassung und Beseitigung von Baumängeln auf der Baustelle und vieles mehr. Aber auch hier sollte die Leistung und der Haftungsrahmen klar vertraglich geregelt sein. Bei der Beauftragung eines Architekten gibt es verschiedene Leistungsphasen mit klar festgelegten Inhalten.
Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrechten prüft Stefan Soergel bestehende oder vorgelegte Verträge oder gestaltet maßgeschneiderte Architektenverträge nach Ihren Wünschen. Auch wenn es in einem bestehenden Vertragsverhältnis zu Meinungsverschiedenheiten kommt oder die Haftungsfrage geklärt werden muss, berät und vertritt Fachanwalt Stefan Soergel Bauherrn sowie Architekten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Vereinbaren Sie gern einen Termin über unser Kontaktformular oder telefonisch.
Was kostet ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Stuttgart?
Grundsätzlich ist die Vergütung eines Rechtsanwalts im (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) RVG festgeschrieben. Je nach Art der Leistung und Höhe des sogenannten Streitwerts fallen variable Vergütungssätze nach einer festgeschriebenen Tabelle an. Hier gibt es Unterschiede zwischen einer Erstberatung, der laufenden Beratung zu unterschiedlichen Fragestellungen, der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung. Je nach Höhe des Streitwerts und Schwierigkeit des Falles kann es jedoch auch angebracht sein, eine gesonderte Honorarvereinbarung abzuschließen, in der nach festen, transparent vereinbarten Stundensätzen abgerechnet wird.
Sprechen Sie uns gern von Anfang an auf mögliche Kosten an. Gern erläutern wir Ihnen diese transparent. Ein vertrauensvolles Verhältnis ist uns dabei sehr wichtig. Bitte informieren Sie uns auch von Beginn an, ob eine Rechtsschutzversicherung vorliegt. Wir unterstützen Sie hier ebenso bei der Einholung der Deckungszusage.
Stefan Soergel – Ihr Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Stuttgart
Wenn Sie also den Bau einer Immobilie planen oder eine bestehende Immobilie umbauen wollen, wenden Sie sich vertrauensvoll telefonisch oder über unser Kontaktformular an Fachanwalt Stefan Soergel. Er besitzt das nötige Fachwissen, die langjährige Erfahrung und das Netzwerk in Stuttgart, um Sie bei Ihrem Bauvorhaben rechtlich optimal zu begleiten. Sei es bei der Planung, bei der Beauftragung eines Architekten, während des Baus oder bei Problemen der Vergütung, Schadensersatzansprüchen oder Mängeln. Er steht Ihnen jederzeit zur Seite. Gemeinsam mit Ihnen entwickelt er die optimale Strategie, die zum erwünschten Ziel führt, sei es eine friedliche außergerichtliche Streitbeilegung oder die Durchsetzung Ihrer Interessen vor Gericht. Selbstverständlich erfolgt dabei immer eine ausführliche Beratung zu Kosten, Chancen und Risiken.