Die notarielle Beglaubigung ist eines der Kernelemente der notariellen Tätigkeit. Bei der notariellen Beglaubigung bescheinigt der Notar die Echtheit von Unterschriften oder Abschriften. Dadurch erhalten die entsprechenden Dokumente einen erhöhten Beweiswert und sind vor Gericht zumindest bezüglich ihrer Echtheit in der Regel nicht anzugreifen. Zu beachten hierbei ist jedoch, dass im Gegensatz zu anderen Verträgen oder Urkunden der Notar hier nicht den Inhalt des Dokuments rechtlich prüft, sondern lediglich die Echtheit des Dokuments oder der Urkunde bescheinigt.
Notarielle Beglaubigungen
Unterschriften werden in der Regel dadurch beglaubigt, dass diese unmittelbar beim Notar in dessen Anwesenheit und unter dessen Beobachtung erfolgen. Möglich ist auch die Beglaubigung bereits erfolgter Unterschriften. Hier muss derjenige, der das Dokument unterschrieben hat, vor dem Notar bezeugen, dass die Unterschrift von ihm stammt. Benötigt werden solche notariell beglaubigten Unterschriften beispielsweise für Erklärungen an das Grundbuchamt oder Handelsregister.
Von notariellen Beglaubigungen von Abschriften spricht man, wenn der Notar bescheinigt, dass eine Kopie mit dem Original übereinstimmt. Häufig wird von Zeugnissen eine notariell beglaubigte Kopie verlangt, zum Beispiel bei der Einschreibung an einer Hochschule, damit diese prüfen kann, ob die Voraussetzungen wirklich vorliegen und die eingereichten Zeugnisse auch echt sind. Amtliche Beglaubigungen hingegen werden nicht vom Notar, sondern einer Behörde ausgestellt.
Rechtssicherheit durch notarielle Beglaubigungen
Bei folgenden Rechtsgeschäften sind notraielle Beglaubigungen nicht zwingend erforderlich, aber sie erhöhen die Rechtssicherheit und in manchen Fällen die Akzeptanz der Dokumente bei Behörden und öffentlichen Stellen:
– Generalvollmachten
– Schenkungen
– Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
– Testamente
Soweit jedoch Immobilien betroffen sind, kann ein notarielles Tätigwerden auch in diesen Fällen erforderlich sein.
Wenn Sie eine notarielle Beglaubigung benötigen, wenden Sie sich an Notar Bernd Soergel. Nutzen Sie hierfür gerne unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.