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Familienrecht

Auch wenn es vielen als unromantisch erscheint: eine Ehe ist ein Vertrag mit Rechtsfolgen. Ob man es will oder nicht, mit der Ehe geht man rechtliche Verpflichtungen ein, die insbesondere das in der Ehe erwirtschaftete Vermögen betreffen. Der Gesetzgeber hat durch die Zugewinngemeinschaft ein Modell für die Ehe geschaffen. Die Ehepartner können aber frei entscheiden, ob dieses Modell für sie passt, oder ob sie die Vermögensverhältnisse in ihrer Ehe nach ihren eigenen Wünschen gestalten wollen. Ein Notar berät dabei – im Gegensatz zum Juristen mit dem ausschließlichen Titel „Rechtsanwalt Familienrecht“ – objektiv und hat die Fairness für beide Seiten im Blick.

 

Restanwalt für Familienrecht sorgt für Fairness

Mit einem Ehevertrag kann man die Ehe nach den eigenen Wünschen und Bedürfnissen gestalten. Dabei kann nicht nur der Güterstand festgelegt werden, der über die Eigentumsverhältnisse während der Ehe bestimmt, sondern auch bereits Vorkehrungen für eine mögliche Scheidung der Ehe getroffen werden.

Ein Ehevertrag kann dabei nicht nur vor der Eheschließung geschlossen werden, sondern jederzeit. Auch wenn Sie sich bereits getrennt haben, kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar hohe Kosten vor Gericht sparen. In jedem Fall ist es sowohl finanziell günstiger als auch spart man Zeit und Nerven, wenn man sich über die finanziellen Auswirkungen einer Trennung vorab Gedanken macht und gemeinsam im Guten faire Regelungen entwirft, die zum eigenen Leben passen. Die Erfahrung zeigt: Wer Vorkehrungen durch einen Ehevertrag trifft, braucht diese am Ende in der Regel nicht.

 

 

Notar Bernd Soergel auch Anwalt für Familienrecht

Gerade wenn eine Immobilie oder ein Unternehmen während der Ehezeit finanziert oder aufgebaut wird, sollte man sich notariell beraten lassen. Ansonsten kann im Scheidungsfall der Verlust der Immobilie oder des Unternehmens unter hohen finanziellen Einbußen drohen.

Das Leistungsspektrum eines Notars umfasst zudem auch die Themen Unterhalt, der abweichend von den gesetzlichen Vorschriften geregelt werden kann, Adoption, Vaterschaftsanerkennung und notarielle Sorgeerklärungen.

Notar Bernd Soergel (Rechtsanwalt Familienrecht) berät Sie gerne. Vereinbaren Sie einen Termin über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.