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Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung

 

Unvorhersehbar kann der Fall eintreten, dass man durch Krankheit oder Unfall auch in jungen Jahren schon seine persönlichen rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Den wenigsten ist dabei bewusst, dass es hier keine gesetzliche Regelung zur Betreuung beispielsweise durch den Ehegatten gibt. Soweit keine entsprechende Vorsorge getroffen wurde, bestimmt das Amtsgericht in einem solchen Fall einen gesetzlichen Betreuer. Daher kann es auch für junge, gesunde Menschen sinnvoll sein, sich Gedanken darüber zu machen, wer in einem solchen Fall die Betreuung übernehmen soll und eine entsprechende Vorsorgevollmacht zu erstellen. Um ein Betreuungsverfahren zu vermeiden, sollte vor allem in Fällen in denen man Grund oder eine Immobilie besitzt, die Vollmacht notariell beurkundet werden.

 

Sicherheit durch Bundesnotarkammer

Auch im allgemeinen Rechtsverkehr ist die notarielle Urkunde anerkannter als eine privat ausgestellte Vollmacht. Die Vorsorgevollmachten werden dabei im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert, so dass Sie sicher sein können, dass eine notarielle Urkunde auch gefunden wird, wenn es erforderlich ist.

Die Patientenverfügung hingegen richtet sich auf die ärztliche Behandlung im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können. Adressat sind in erster Linie die behandelnden Ärzte, sie kann aber auch Anweisungen oder Bitten an einen gesetzlichen Vertreter enthalten. Insbesondere wird in der Patientenverfügung geregelt, welche Behandlungen vorgenommen werden sollen oder welche Behandlungen abgelehnt werden. Dies natürlich auch in Abhängigkeit des gesundheitlichen Zustands und der Erfolgsaussichten.

 

 

Weitreichende Entscheidungen durch Patientenverfügung

Da hier weitreichende Entscheidungen über Leben und Tod getroffen werden, sollten Sie nicht pauschal ein Muster verwenden, sondern sich ausführlich und individuell beraten lassen. Hier ist es sinnvoll, sowohl durch den Notar die rechtliche Seite abzudecken, als auch durch den Hausarzt die medizinische Seite.

Wenden Sie sich gern an den Notar Bernd Soergel. Mit seiner jahrzehntelangen Erfahrung kann er Sie kompetent zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung beraten, die entsprechenden Dokumente erstellen und beglaubigen. Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.