Kündigung wegen Morddrohung
Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 15.08.2016 (Az.: 7 Ca 415/15) eine fristlose Kündigung eines Arbeitgebers für gerechtfertigt erachtet, nachdem der Arbeitnehmer seinen Vorgesetzten in einem Telefonat massiv mit den Worten „Ich stech` Dich ab“ bedroht hat. Das ArbG Düsseldorf stellte klar, dass in einem solchen Fall ein erheblicher Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten vorliegt, der eine Weiterbeschäftigung unzumutbar macht. Nach durchgeführter Beweisaufnahme stand zur Überzeugung des Gerichts fest, dass der Kläger den streitigen Anruf getätigt hat. Aufgrund der Schwere der Pflichtverletzung war eine vorherige Abmahnung entbehrlich.
Arbeitsgericht Düsseldorf rechtfertigt fristlose Kündigung wegen Morddrohung gegen Vorgesetzten, Urteil vom 15.08.2016 - 7 Ca 415/15