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Erbrecht

Bernd Soergel betreut Sie auch als Notar mit seinem Fachwissen und seiner jahrzehntelangen Erfahrung im Bereich Erbrecht. Gerade wenn größere Vermögen zu vererben sind, sollte man sich rechtzeitig um ein rechtssicheres Testament kümmern. Dabei müssen sowohl gesetzliche Pflichtteilsansprüche als auch Steuerthemen bedacht werden. Beim Notar Bernd Soergel, der auch als Anwalt (Rechtsanwalt Erbrecht) tätig ist, erhalten Sie eine vollumfängliche Beratung und die Erstellung eines rechtssicheren Testaments, das auch Ihrem letzten Willen entspricht. Ein notarielles Testament bietet dabei mehr Sicherheit, als ein handgeschriebenes Testament.

 

Rechtssicherheit durch Testamentsregister

Das notarielle Testament wird beim Amtsgericht hinterlegt und beim zentralen Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer verzeichnet, sodass im Sterbefall eine erhöhte Rechtssicherheit besteht und das Testament auch sicher gefunden werden kann. Der Notar prüft darüber hinaus die Testierfähigkeit des Erblassers. Bei handgeschriebenen Testamenten besteht die Möglichkeit, dass diese nachträglich angefochten werden. Das notarielle Testament kann zudem in Grundbuchsachen den Erbschein ersetzen. Hier können hohe Gebühren eingespart werden.

Ein Notar kann Sie zudem zum Thema vorweggenommene Erbfolge und Schenkung beraten, sodass bereits zu Lebzeiten verbindliche Regelungen getroffen werden können. Insbesondere, wenn ein pflichtteilsberechtigter Erbe einen Erbverzicht erklären soll und dafür eine entsprechende Entschädigung erhält, ist eine notarielle Beurkundung unumgänglich.

Gerade wenn eine Immobilie oder ein Unternehmen an einen von mehreren gesetzlichen Erben übertragen werden soll und man einen späteren Streit und Notverkauf des Vermögensgegenstandes verhindern will, ist es sinnvoll, sich bereits zu Lebzeiten mit dem Thema auseinanderzusetzen und eine Regelung zu finden, mit der das Vermögen erhalten werden kann.

 

Notar Bernd Soergel

Wenn zwei Personen sich gegenseitig von Todes wegen bedenken wollen und die Regelung verbindlich sein soll – in der Regel ist dies bei Ehepartnern der Fall – kommt auch ein Erbvertrag in Betracht. Dieser kann anders als ein Testament nicht einseitig geändert werden und bedarf der notariellen Beurkundung.

Auch zu Fragen in Sachen Erbscheinsantrag und Erbausschlagung können Sie sich an Notar Bernd Soergel (Rechtsanwalt Erbrecht) wenden.